Editorial | Westliche Ursprungsmythen | 60 Jahre Menschenrechte
In Darstellungen über die Geschichte und Entwicklung der Menschenrechte wird
nur all zu gern auf eine westliche Traditionslinie verwiesen: von der Magna Charta
aus dem Jahr 1225 über die Bill of Rights von 1698 bis zur Aufklärung
seien die Menschenrechte Ergebnis eines europäischen Zivilisationsprozesses'.
Eine solche Geschichtsschreibung blendet nicht nur jene westlichen Philosophien
aus, die den Menschenrechten entgegen standen, sondern sie ignoriert auch alle
anderen Denktraditionen, die als ideengeschichtliche Vorläufer herangezogen
werden könnten. Dass die UNO vor sechzig Jahren die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte ratifizierte, kann vor allem als Erfolg außereuropäischer
Länder betrachtet werden. Dabei war insbesondere ein Land von Anfang an darum
bemüht, die Menschenrechte in die Gründungscharta aufzunehmen: China.
Noch bevor aus der Republik im Jahr 1949 eine Volksrepublik wurde, setzte sich
China als einziges Land kontinuierlich seit der Gründungsphase der UNO für
die Menschenrechte ein.
Der westliche Ursprung ist nichts als ein Mythos,
der kaum den historischen Tatsachen entspricht. Vor sechzig Jahren wehrten sich
die damaligen Kolonialmächte wie Großbritannien und Frankreich gegen
die Formulierung eines Menschenrechts auf freie Selbstbestimmung. Es wurde erst
1966 in die Charta aufgenommen. Die USA standen von Anfang an dem ganzen Projekt
der Menschenrechtserklärung kritisch gegenüber, aus Furcht vor Rassenunruhen'
im eigenen Land. Deutschland, Italien und Spanien waren an dem Prozess überhaupt
nicht beteiligt. Wer weiß heute noch, dass die Ausformulierung der Erklärung
zu weiten Teilen auf einen Textentwurf Panamas zurückgeht? Wer weiß
von der maßgeblichen Mitarbeit des chilenischen Juristen Alvaro Alvarez
sowie des aus dem Libanon stammenden Charles Malik? Die Verwendung der gender-gerechten
Bezeichnung human beings' anstelle des Begriffs men' verdanken wir
dem Engagement der indischen Delegierten Hansa Metha. Der chinesische Philosoph
und Vizevorsitzende der Menschenrechtskommission, Peng-Chun Chang, plädierte
in den Debatten immer wieder dafür, nicht nur eine westliche Perspektive
auf die Menschenrechte in die Erklärung aufzunehmen. Man sagt, er habe den
Delegierten mehrmals empfohlen, Konfuzius als Quelle der Inspiration zu lesen.
Im
vorliegenden Themenschwerpunkt werden wir uns zwar nicht mit asiatischer Philosophie
beschäftigen, dafür mit Colin Goldner einen Blick auf die Situation
in Tibet werfen und dabei einen weiteren Mythos der westlichen Menschenrechtsideologie
demontieren. Über die Grenzen Europas hinaus führt uns auch die Sozialwissenschaftlerin
Srilatha Batliwala, die in ihrem Artikel die Schwierigkeiten beschreibt, die sich
durch einen juristisch geprägten Ansatz der Menschenrechte für die Entwicklungspolitik
ergeben. Mit der unterschiedlichen Ausformulierung von Rechten beschäftigt
sich Senta Möller am Beispiel weiblicher Genitalverstümmelung in Afrika.
Von Bangladesch und dem dortigen Ausnahmezustand berichtet die Menschenrechtsaktivistin
Sultana Kamal.
Als wir die iz3w 232 aus dem Jahr 1998 mit dem Schwerpunkt
Menschenrechte - veröffentlicht anlässlich des 50. Jahrestages der Allgemeinen
Erklärung - durchblätterten, fiel uns auf, dass sich am Inhalt mancher
Grundsatzdiskussion in Europa nur wenig zu ändern scheint. Im Fall der Menschenrechte
kann dabei zwischen zwei Positionen unterschieden werden: Die Kritik am "positiven
Bezug auf die Menschenrechte" als bürgerliche Prosa auf der einen Seite,
"das berechtigte Verlangen von Menschen, die [...] Menschenrechte einklagen"
auf der anderen (iz3w 232). Die noch immer aktuelle Debatte führen in dieser
Ausgabe die beiden Autoren Simon Birnbaum und Rolf Künnemann.
Was
vor zehn Jahren niemand voraussehen konnte, sind die Verschiebungen des Menschenrechtsdiskurses
durch neue Formen von Terrorismus und Terrorbekämpfung. Die Verletzungen
und Einschränkungen von Menschenrechten finden dabei sowohl auf Seite jener
Gruppen statt, die terroristische Anschläge verüben, als auch auf Seite
der Politik im Namen von Sicherheit und Prävention. Man sollte sich nicht
erst durch derartige Rückschritte veranlasst sehen, eine Menschenrechtsbildung
zu fördern, mit deren Konzepten sich Albert Scherr in diesem Heft auseinandersetzt.
Zusätzlich stellen die AG Bildung des iz3w und das Projekt Youth on the world
ihre Ansätze und Aktionen zur Menschenrechtspädagogik vor.
Menschenrechte
sind also keine Erfindung des Westens und die Allgemeine Erklärung kann schon
gar nicht als Verdienst Europas betrachtet werden. Dass die universelle Gültigkeit
der Menschenrechte unabhängig von einem europäisch geprägten Menschenbild
besteht, unterstreicht Arnd Pollmann, der unseren Themenschwerpunkt einleiten
wird.
die redaktion